Runder Tisch: Beschleunigung grüner Energieprojekte im Mehrebenensystem
Vortragender: Dr. Benny Auner, Universität Salzburg
Inhalt:
Die EU-Mitgliedstaaten mussten gemäß der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) bis 21. Februar 2026 „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ ausweisen. Dort werden vorweg, vor der Planung grüner Energieprojekte, Umweltprüfungen durchgeführt, um spätere Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. In Österreich wurden die planungsrechtlichen Vorgaben der RED III im Raumordnungsrecht der Bundesländer umgesetzt. Konkrete Beschleunigungsgebiete wurden jedoch erst vereinzelt festgelegt. Zudem ist fraglich, ob diese den unionsrechtlichen Erfordernissen (zB Festlegung konkreter „Minderungsmaßnahmen“) entsprechen. Der Vortrag gibt einen Überblick über ausgewählte Umsetzungen im Raumordnungsrecht und analysiert die ersten „Beschleunigungsgebiets-Verordnungen“.
Zur Person des Vortragenden:
Benny Auner hat an der WU Wien Wirtschaftsrecht studiert und an der Universität Salzburg in Rechtswissenschaften über das Sonderregime von IPPC-Anlagen promoviert. Aktuell ist er als Universitätsassistent (Post Doc) am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg tätig. Benny Auner unterrichtet Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Wirtschaftsrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Wechselwirkungen zwischen staatlichem Recht und Unionsrecht, Umweltrecht, Grund- und Menschenrechte und Gemeindeverfassungsrecht.
Anmeldung per Mail an: climlaw(at)uni-graz.at
Betreff: Beschleunigung grüner Energieprojekte
Anmeldeschluss: Montag, 14. Oktober 2026